Neuseeland und Südafrika

Neuseeland

Generell werden für eine Hochzeit in Neuseeland keine Dokumente benötigt. Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, und zwar in Form einer eidesstattlichen Erklärung. Spätestens drei Tage vor der Hochzeit sollte man sich um diesen Schritt kümmern. In den meisten Fällen ist dies im Standesamt völlig ausreichend. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie außerdem Reisepass und Geburtsurkunden mitnehmen.

Falls einer von Ihnen bereits geschieden ist, wird außerdem das Scheidungsurteil mit beglaubigter Übersetzung benötigt. Bei der Trauung müssen zwei volljährige Zeugen teilnehmen. Ein Dolmetscher ist nur dann nötig, wenn das Paar kein Englisch kann. Die deutsche Botschaft ist für die Legalisierung der Heiratsurkunde zuständig.

Südafrika

Wenn Sie in Südafrika heiraten, haben Sie keine Aufenthaltsfrist. An folgende Unterlagen müssen Sie denken:

Zwei Zeugen müssen der Trauung beiwohnen. Sind Ihre Englisch- oder Afrikaans-Kenntnisse nicht ausreichend, ist auch ein Dolmetscher notwendig.
In Namibia ist die kirchliche Trauung der weltlichen gleich gestellt. Der Pfarrer und die regionalen Ämter des Innenministeriums (Department of Home Affairs) stellen nur eine abgekürzte Heiratsurkunde (abridged marriage certificate) aus.
Diese wird nicht vom internationalen Rechtsverkehr anerkannt. Deshalb muss noch eine vollständige Heiratsurkunde (full marriage certificate) beim Innenministerium in Pretoria (Department of Home Affairs) beantragt werden. Im Allgemeinen dauert die Ausstellung zwei bis drei Monate.
Für eine Anerkennung der südafrikanischen Heiratsurkunde in Deutschland, muss sie durch das südafrikanische Außenministerium (Department of Feoreign Affairs) mit Apostille (Echtheitsbestätigung) versehen werden. Zu diesem Zweck müssen Sie die Heiratsurkunde im Original vorlegen.

Impressum