Dominikanische Republik und Jamaika

Dominikanische Republik

In der Dominikanischen Republik kann innerhalb von nur 24 Stunden geheiratet werden. Folgende Unterlagen benötigt der Standesbeamte:

Alle Unterlagen müssen legalisiert und in spanischer Übersetzung vorliegen. An der Trauung müssen zwei Trauzeugen teilnehmen. Einen offiziellen Dolmetscher ist nicht nötig, man kann auch jemanden mitbringen, der deutsch und spanisch spricht.
Sie sollten sich eine "Extracto de Acta Matrimonial" als Heiratsurkunde ausstellen lassen, nicht aber ein "certificado de matrimonio", eine Heiratsbescheinigung. Die Heiratsurkunde muss im Anschluss von der "Junta Central Electoral" und der Konsularabteilung des dominikanischen Außenministeriums "Cancilleria" beglaubigt werden und kann danach bei der deutschen Botschaft in Santo Domingo legalisiert werden.

Jamaika

Eine Hochzeit in Jamaika ist völlig unbürokratisch. Bei einer Hochzeit von zwei Ausländern muss kein Aufgebot bestellt werden. Für die Trauung ist eine "Minister's Licence" erforderlich, die innerhalb eines Tages von der zuständigen Behörde ausgehändigt wird. Diese "Minister's Licence" muss einem "Marriage Officer" vorgelegt werden.
Folgende Unterlagen sind nötig:

Bei der Trauung müssen zwei Trauzeugen anwesend sein. Ein Dolmetscher ist nur nötig, wenn ihre Sprachkenntnisse des Englischen nicht ausreichen. Nach der Trauung stellt das Standesamt Registerauszüge als Heiratsurkunde aus, die von der deutschen Botschaft in Kingston legalisiert wird. Ebenso kann dies bei der deutschen Botschaft erfolgen.

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