Dokumente
Generelles Vorgehen
Die Bestimmungen für eine Eheschließung ist von Land zu Land unterschiedlich und die Anerkennung in Deutschland hängt von dem jeweiligen Land ab. Daher ist es am Besten, man Informiert sich ganz speziell zu dem jeweiligen Land.
Sie können sich an die Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes wenden. Diese stellen Broschüren nach Kontinenten geordnet zur Verfügung. Eine Übersicht über diese Beratungsstellen ist unter www.bundesverwaltungsamt.de zu finden. Der Bezug der Broschüren ist aber leider auch kostenpflichtig.
Informationen über die Hochzeitsbräuche der jeweiligen Länder geben die jeweiligen Fremdenverkehrsämter.
Übersicht
In den meisten Fällen werden für eine Hochzeit im Ausland folgende Dokumente benötigt:
- Reisepass
- Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde)
- Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit
- Wenn ein Partner nicht volljährig bzw. 21 Jahre alt ist, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern und die vom Vormundschaftsgericht erteilte "Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit"
- Wenn einer der Partner bereits verheiratet war: Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift, jeweils mit dem amtlichen Vermerk der Eheauflösung
- Zu beachten ist, dass in einigen Ländern vorausgesetzt wird, dass die Scheidung der Frau 300 Tage zurückliegt, bevor sie wieder heiraten kann.
- Wenn einer der beiden Partner Witwe/Witwer ist, so benötigt man die Sterbeurkunde des/der Verstorbenen.
- Nachweis über den derzeit ausgeübten oder den erlernten Beruf,
- Falls erforderlich, erhält man ein Visum oder die begrenzte Aufenthaltsgenehmigung bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat des betreffenden Landes
- In manchen Ländern benötigt man einen internationalen Auszug aus dem Einwohnermeldeamt
- Manchmal müssen Dokumente von einem amtlich zugelassenen Dolmetscher ins Englische übersetzt und anschließend von einem Notar beglaubigt werden; die Originale oder beglaubigte Kopien müssen etwa zwei Monate vor dem Heiratstermin per Post verschickt werden
- Beglaubigungen von Heiratsurkunden müssen noch im entsprechenden Land vorgenommen werden; je nach Land müssen diese Beglaubigungen von diversen einheimischen Behörden und/oder von der deutschen Botschaft/den deutschen Konsulaten im Land vorgenommen werden.