Gründe für eine Hochzeit im Ausland
Warum sollte man im Ausland heiraten? Die Antwort auf diese Frage wird sicherlich sehr verschieden ausfallen. Bei manchen Paaren kommt vielleicht einer von beiden aus dem Ausland. Andere finden ein bestimmtes Land besonders faszinierend oder haben eine besondere Verbindung zu dem Land. Wieder andere finden eine Hochzeit im Ausland besonders romantisch oder aber exotisch. Die Gründe für eine Hochzeit im Ausland sind also zahlreich.
Organisation
Eine Hochzeit im Ausland erfordert allerdings auch eine menge Organisation und einen gewissen bürokratischen Aufwand. Denn dafür sind einige Dokumente, Papiere und Urkunden erforderlich. Diese müssen rechtzeitig beantragt und ebenso übersetzt werden.
Die rechtlichen Bestimmungen sind sehr unterschiedlich. Man sollte sich aus all diesen Gründen am Besten rechtzeitig vorher informieren. Broschüren zu diesem Thema sind bei allen Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes erhältlich.
Anerkennung in Deutschland
Auch im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland anerkannt. Lediglich ganz ungewöhnliche Eheschließungen sind davon ausgenommen. Anerkannt werden im Ausland geschlossene Ehen also, wenn diese in der dort üblichen Weise geschlossen worden sind.
Meist werden ausländische Heiratsurkunden im Inland erst durch eine amtliche Beglaubigung bzw. Legalisierung durch die ausländischen Behörden oder das jeweilige deutsche Konsulat anerkannt.
Registrierung
Ist die Trauung rechtsgültig, kann diese auch in Deutschland registriert werden. Für eine Registrierung werden Heiratsdokumente des entsprechenden Landes, mit einer so genannten Apostille benötigt.
Dabei handelt es sich um eine Unterschriftsbeglaubigung und Echtheitsbestätigung, die von entsprechenden ausländischen Behörden oder auch von deutschen Konsulaten vor Ort ausgestellt wird.
Für Registrierungen von Eheschließungen von Deutschen im Ausland ist:
Standesamt I in Berlin
Rückerstraße 9
10119 Berlin
Tel: + 49 (0)30 90 207-0
Fax: + 49 (0)30 90 207-245
Wenn der Wohnsitz innerhalb von Deutschland liegt, kann die Eintragung und das Anlegen eines Familienbuches ebenso an dem jeweiligen Wohnort vorgenommen werden.

